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Spargesetz: Keine Abschläge für Haus- und Kinderärzte, Hybrid-DRG laufen aus

Die Koalition hat das Spargesetz im Gesundheitsausschuss nachgebessert: Die geplanten Abschläge für Haus- und Kinderärzte entfallen ab 2027, ambulante Operationen und psychotherapeutische Akutbehandlungen werden extrabudgetär vergütet. Zugleich sollen die Hybrid-DRG zum 1. Januar 2028 abgeschafft werden; die KBV nennt das einen „herben Rückschlag für die Ambulantisierung“.

Von Dr. Matthias Rohde, Redaktion Medizinkosmos: Versorgung, Regeln, Honorare, Nachfolge, Köpfe der Heilberufe

Spargesetz: Keine Abschläge für Haus- und Kinderärzte, Hybrid-DRG laufen aus
Symbolbild: Medizinkosmos (KI-generiert)

Das Spargesetz für die gesetzliche Krankenversicherung bekommt vor der Verabschiedung wesentliche Änderungen. Die Koalitionsfraktionen haben Änderungsanträge in den Gesundheitsausschuss des Bundestages eingebracht, über die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am 8. Oktober berichtet. Geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027.

Erstens entfallen die vorgesehenen Abschläge für Haus- und Kinderärzte. Der KBV-Vorstand betont, damit bekämen die Praxen „auch zusätzliche Behandlungen in voller Höhe vergütet“. Zweitens werden ab Januar 2027 mehrere Leistungsbereiche extrabudgetär bezahlt: ambulante Operationen, psychotherapeutische Akutbehandlungen nach Dringlichkeitsfeststellung über die 116117 (höchstens 600 Minuten in zwölf Monaten), Kinder- und Jugendpsychotherapie sowie psychotherapeutische Leistungen in der Komplexversorgung. Drittens brauchen Cannabis-Verordnungen keinen gescheiterten sechsmonatigen Therapieversuch mehr, sofern eine zugelassene Indikation vorliegt.

Die vierte Änderung trifft die Ambulantisierung: Leistungen ohne Übernachtung werden 2027 nach EBM-Preisen statt nach der Hybrid-DRG-Pauschale abgerechnet, zum 1. Januar 2028 soll § 115f SGB V gestrichen und die Hybrid-DRG damit abgeschafft werden. KBV-Chef Andreas Gassen nennt das „einen herben Rückschlag für die Ambulantisierung“ und fordert den Erhalt.

Was das für Praxen heißt

Operativ tätige Praxen und Psychotherapeuten gewinnen ab 2027 Planungssicherheit, weil ihre Leistungen aus dem Budget herausfallen. Wer in Hybrid-DRG-Leistungen investiert hat, etwa in OP-Infrastruktur für bisher stationäre Eingriffe, sollte die Kalkulation für 2027 auf EBM-Basis neu rechnen und das Ende der Pauschale 2028 einplanen. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen; Bundestag und Bundesrat müssen folgen, die Praxisnachrichten der KBV dokumentieren den Verfahrensstand.

Quellen

Laut Medizinkosmos

„Die Koalition hat das Spargesetz im Gesundheitsausschuss nachgebessert: Die geplanten Abschläge für Haus- und Kinderärzte entfallen ab 2027, ambulante Operationen und psychotherapeutische Akutbehandlungen werden extrabudgetär vergütet. Zugleich sollen die Hybrid-DRG zum 1. Januar 2028 abgeschafft werden; die KBV nennt das einen „herben Rückschlag für die Ambulantisierung“.“

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