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BGH bestätigt sechs Jahre Haft für Abrechnungsbetrug im ärztlichen Bereitschaftsdienst
Ein Arzt aus Leipzig hat im ärztlichen Bereitschaftsdienst über drei Jahre in mehr als 6.000 Fällen Leistungen abgerechnet, die er nie erbracht hat, Schaden über 1,4 Millionen Euro zulasten der KV Bayern. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verhängte sechs Jahre Haft, auch wegen eines sexuellen Übergriffs auf eine Patientin. Der Bundesgerichtshof hat die Revision verworfen; das Urteil ist rechtskräftig.
Von Dr. Matthias Rohde, Redaktion Medizinkosmos: Versorgung, Regeln, Honorare, Nachfolge, Köpfe der Heilberufe

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Arztes wegen Abrechnungsbetrugs im ärztlichen Bereitschaftsdienst bestätigt. Der 6. Strafsenat verwarf mit Beschluss vom 30. September 2026 (6 StR 298/26) die Revision des Angeklagten; die Prüfung habe keinen Rechtsfehler zu seinen Lasten ergeben, teilte der BGH am 12. Oktober mit. Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 23. Februar 2026 ist damit rechtskräftig.
Der in Leipzig ansässige Arzt hatte zwischen November 2021 und November 2024 im Bereitschaftsdienst in mehr als 6.000 Behandlungsfällen Leistungen abgerechnet, die er tatsächlich nicht erbracht hatte. Der Schaden zulasten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern beläuft sich auf über 1,4 Millionen Euro. Hinzu kam ein sexueller Übergriff: Während eines Bereitschaftseinsatzes griff der Angeklagte einer Patientin überraschend an die Brust. Das Landgericht verhängte wegen Betrugs in 13 Fällen und sexuellen Übergriffs eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren.
Der Fall zeigt, wie lange systematische Falschabrechnung im Bereitschaftsdienst unentdeckt bleiben kann: Drei Jahre, mehrere tausend Fälle, eine Summe, die die Plausibilitätsprüfungen der KV offenbar erst spät auslösten. Mit der Rechtskraft folgen für den Arzt regelmäßig der Entzug der Zulassung und berufsrechtliche Verfahren.
Was das für Praxen heißt
Für die weit überwiegende Zahl der Praxen ist die Lehre eine andere als die Strafe: Die Kassenärztlichen Vereinigungen bauen nach solchen Fällen ihre Plausibilitätsprüfungen aus, und die treffen auch Praxen, die nur ungewöhnliche Fallzahlen oder Zeitprofile haben. Wer im Bereitschaftsdienst oder in Notfallsprechstunden hohe Fallzahlen abrechnet, sollte Dokumentation und Zeitnachweise so führen, dass eine Prüfung sie ohne Nacharbeit versteht. Und wer Poolärzte oder Vertreter beschäftigt, haftet für deren Abrechnung mit; Stichproben im eigenen Haus sind billiger als eine Prüfung von außen.
Quelle
- Bundesgerichtshof: Pressemitteilung Nr. 191/2026 (Abrechnungsbetrug im ärztlichen Bereitschaftsdienst) (12. Oktober 2026)bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2Primärquelle
Laut Medizinkosmos
„Ein Arzt aus Leipzig hat im ärztlichen Bereitschaftsdienst über drei Jahre in mehr als 6.000 Fällen Leistungen abgerechnet, die er nie erbracht hat, Schaden über 1,4 Millionen Euro zulasten der KV Bayern. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verhängte sechs Jahre Haft, auch wegen eines sexuellen Übergriffs auf eine Patientin. Der Bundesgerichtshof hat die Revision verworfen; das Urteil ist rechtskräftig.“
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