Regeln & BeschlüsseMeldung
GKV-Spargesetz: Vertragsärzte sollen 2027 rund 2,7 Milliarden Euro beisteuern
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, vom Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen und vom Bundesrat gebilligt, soll die Kassen 2027 um 18,8 Milliarden Euro entlasten. Nach Berechnungen der KBV tragen die Vertragsärzte 2,7 Milliarden Euro bei: durch einen an die Grundlohnrate gekoppelten Honorardeckel, einen Abschlag von einem Prozentpunkt in den Jahren 2027 bis 2029, die Rückkehr bisher extrabudgetärer Leistungen in die Budgetierung und den Wegfall von Zuschlägen.
Von Dr. Matthias Rohde, Redaktion Medizinkosmos: Versorgung, Regeln, Honorare, Nachfolge, Köpfe der Heilberufe

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist beschlossen und trifft die Praxen ab Januar 2027. Der Bundestag hat das Gesetz am 10. Juli 2026 verabschiedet, der Bundesrat hat es gebilligt. Ziel ist, die gesetzlichen Krankenkassen 2027 um 18,8 Milliarden Euro zu entlasten. Nach Berechnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die der Branchendienst Rebmann Research am 23. Juli zitiert, sollen davon allein die Vertragsärzte rund 2,7 Milliarden Euro tragen, bis 2030 etwa 5 Milliarden Euro.
Vier Hebel greifen gleichzeitig. Erstens wird die Steigerung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung an die Grundlohnrate gekoppelt, zusätzlich gilt in den Jahren 2027 bis 2029 ein Abschlag von einem Prozentpunkt. Zweitens kehren Leistungen, die bisher außerhalb des Budgets vergütet wurden, in die Mengenbegrenzung zurück, darunter ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen und Psychotherapie. Drittens erhalten Haus- und Kinderärzte bei steigenden Leistungsmengen Abschläge auf die zusätzlichen Leistungen. Viertens entfallen ab 2027 Vermittlungspauschalen, Hygienezuschläge und die Vergütung für die elektronische Patientenakte.
Die erste Honorarrunde unter dem neuen Recht brachte für 2027 ein Plus von 2,2 Prozent beim Orientierungswert; die gesetzliche Obergrenze von 3,42 Prozent wurde nicht ausgeschöpft. Rebmann Research fasst zusammen, das Gesetz könne den Ausgabenanstieg kurzfristig dämpfen, löse aber nicht dessen strukturelle Ursachen.
Was das für Praxen heißt
Die Belastung verteilt sich ungleich. Operierende Fachärzte, Psychotherapeuten und Praxen mit hohem Anteil an Vorsorge spüren die Rückkehr der Budgetierung zuerst, Hausärzte mit wachsendem Patientenstamm die Mengenabschläge. Jede Praxis sollte bis Jahresende ihren extrabudgetären Umsatzanteil kennen und mit der KV klären, wie das Regelleistungsvolumen 2027 berechnet wird. Wer Hygiene- und Vermittlungszuschläge im Businessplan eingerechnet hat, muss ihn neu rechnen.
Quellen
- Rebmann Research: GKV-Spargesetz 2027: Folgen für Vertragsärzte, 23. Juli 2026 (23. Juli 2026)rebmann-research.de/gkv-spargesetz-das-kommt-auf-die-vertragTier 4
- Rebmann Research: Orientierungswert 2027: plus 2,2 Prozent, GKV-BStabG-Obergrenze greift nichtrebmann-research.de/honorar-kbv-und-kassen-einigen-sich-auf-Tier 4
Laut Medizinkosmos
„Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, vom Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen und vom Bundesrat gebilligt, soll die Kassen 2027 um 18,8 Milliarden Euro entlasten. Nach Berechnungen der KBV tragen die Vertragsärzte 2,7 Milliarden Euro bei: durch einen an die Grundlohnrate gekoppelten Honorardeckel, einen Abschlag von einem Prozentpunkt in den Jahren 2027 bis 2029, die Rückkehr bisher extrabudgetärer Leistungen in die Budgetierung und den Wegfall von Zuschlägen.“
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