Regeln & BeschlüsseMeldung
Koalition ändert Spargesetz: Keine Mengenabschläge für Haus- und Kinderärzte, Hybrid-DRG fällt 2028
Die Koalitionsfraktionen haben das GKV-Spargesetz in zwei Punkten entschärft und in einem verschärft: Die geplanten Abschläge bei steigenden Leistungsmengen für Haus- und Kinderärzte entfallen, psychotherapeutische Leistungen bleiben teilweise außerhalb des Budgets. Zugleich soll die Hybrid-DRG zum 1. Januar 2028 abgeschafft werden, schon 2027 werden die Eingriffe nach EBM vergütet. Das berichtet die KBV am 8. Oktober 2026.
Von Dr. Matthias Rohde, Redaktion Medizinkosmos: Versorgung, Regeln, Honorare, Nachfolge, Köpfe der Heilberufe

Das GKV-Spargesetz bekommt vor der Schlussabstimmung neue Konturen. Mit Änderungsanträgen vom 5. und 8. Oktober 2026 haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD zwei der für Praxen härtesten Punkte zurückgenommen: Die Abschläge, die Haus- und Kinderärzte bei steigenden Leistungsmengen auf zusätzliche Leistungen hinnehmen sollten, werden gestrichen. Psychotherapeutische Leistungen bleiben teilweise außerhalb der mengenbegrenzten Gesamtvergütung, statt wie im Entwurf vollständig ins Budget zu wandern. Das berichtet die Kassenärztliche Bundesvereinigung in ihren Praxisnachrichten vom 8. Oktober.
An anderer Stelle verschärft die Koalition: Die Hybrid-DRG, die 2024 eingeführte sektorengleiche Pauschale für ausgewählte Operationen, soll zum 1. Januar 2028 abgeschafft werden. Bereits 2027 sollen Eingriffe ohne Übernachtung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab vergütet werden, also innerhalb des Budgets. KBV-Chef Andreas Gassen nannte das „einen herben Rückschlag für die Ambulantisierung". Unverändert bleiben nach bisherigem Stand der Honorardeckel an der Grundlohnrate, der Abschlag von einem Prozentpunkt 2027 bis 2029 und der Wegfall von Vermittlungspauschalen, Hygienezuschlägen und ePA-Vergütung.
Das Gesetz war am 10. Juli im Bundestag beschlossen worden; die Änderungen laufen über ein Folgegesetz, dessen zweite und dritte Lesung noch anstehen.
Was das für Praxen heißt
Hausärzte und Pädiater können die Mengenabschläge aus ihrer Planung streichen, Psychotherapeuten sollten abwarten, welche Leistungen genau extrabudgetär bleiben. Für operierende Praxen und Praxiskliniken ist die Nachricht schlecht: Die Hybrid-DRG war die einzige Pauschale, mit der sich ambulante OPs kostendeckend kalkulieren ließen. Wer solche Eingriffe anbietet, sollte die Fallzahlen 2024 bis 2026 zusammenstellen, denn die Berufsverbände sammeln sie jetzt für die Anhörung.
Quellen
- KBV: Änderungen am Spargesetz: Keine Abschläge für Haus- und Kinderärzte, Hybrid-DRG sollen abgeschafft werden, Praxisnachrichten vom 8. Oktober 2026 (8. Oktober 2026)kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/10-0Primärquelle
- KBV: Gassen: Das ist ein herber Rückschlag für die Ambulantisierung, 8. Oktober 2026 (8. Oktober 2026)kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/10-0Primärquelle
Laut Medizinkosmos
„Die Koalitionsfraktionen haben das GKV-Spargesetz in zwei Punkten entschärft und in einem verschärft: Die geplanten Abschläge bei steigenden Leistungsmengen für Haus- und Kinderärzte entfallen, psychotherapeutische Leistungen bleiben teilweise außerhalb des Budgets. Zugleich soll die Hybrid-DRG zum 1. Januar 2028 abgeschafft werden, schon 2027 werden die Eingriffe nach EBM vergütet. Das berichtet die KBV am 8. Oktober 2026.“
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