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Kurzzeitfallpauschale statt Hybrid-DRG: So soll die Vergütung ab 2028 aussehen

Die Koalition will die Hybrid-DRG ab 2028 durch Kurzzeitfallpauschalen ersetzen: Vergütungen für stationäre Fälle mit bis zu drei Kalendertagen und maximal zwei Übernachtungen. Das InEK soll sie bis Ende März 2027 entwickeln, die Selbstverwaltung bis 30. April 2027 die Kalkulation vereinbaren. Der Gesundheitsausschuss entscheidet am 14. Oktober, der Bundestag soll am 15. oder 16. Oktober abstimmen.

Von Dr. Matthias Rohde, Redaktion Medizinkosmos: Versorgung, Regeln, Honorare, Nachfolge, Köpfe der Heilberufe

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD überarbeitet das im Juli beschlossene GKV-Spargesetz, und der Kern der Änderung betrifft die sektorengleiche Vergütung. Der Gesundheitsausschuss hat am 7. Oktober zwölf Änderungsanträge beraten; die abschließende Entscheidung war für den 14. Oktober vorgesehen, die Abstimmung im Bundestag für den 15. oder 16. Oktober, wie kma berichtet.

Die Hybrid-DRG sollen ab 2028 entfallen. An ihre Stelle treten Kurzzeitfallpauschalen: Vergütungen für stationäre Fälle mit bis zu drei Kalendertagen und höchstens zwei Übernachtungen. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) muss diese Pauschalen bis Ende März 2027 entwickeln, die Selbstverwaltung soll bis zum 30. April 2027 eine Kalkulationsvereinbarung schließen. Der Unterschied zur Hybrid-DRG liegt im Adressaten: Die Kurzzeitfallpauschale ist eine Krankenhausvergütung für kurze stationäre Aufenthalte, keine Pauschale, die Praxis und Klinik gleichermaßen abrechnen.

Weitere Punkte der Anträge: 550 Millionen Euro Finanzhilfen für Kliniken, davon 450 Millionen für nichtuniversitäre Häuser ab 2028 und 100 Millionen für Universitätskliniken 2027, sowie eine reduzierte Prüfquote von einem Prozent für Krankenhäuser, deren Abrechnungen zu mindestens 90 Prozent unbeanstandet bleiben.

Was das für Praxen heißt

Für ambulant operierende Praxen und Praxiskliniken ist die Kurzzeitfallpauschale keine Nachfolge, sondern ein Rückzug des Geldes in den stationären Sektor: Eingriffe, die heute über Hybrid-DRG in der Praxis vergütet werden, laufen 2027 nach EBM und ab 2028 als kurze Klinikaufenthalte. Wer Investitionen in OP-Kapazität geplant hat, sollte sie bis zur Bundestagsabstimmung zurückhalten. Und wer bereits investiert hat, sollte die Anträge der Verbände auf Bestandsschutz verfolgen; KBV und GKV-Spitzenverband haben am 9. Oktober gemeinsam dafür geworben.

Quelle

Laut Medizinkosmos

„Die Koalition will die Hybrid-DRG ab 2028 durch Kurzzeitfallpauschalen ersetzen: Vergütungen für stationäre Fälle mit bis zu drei Kalendertagen und maximal zwei Übernachtungen. Das InEK soll sie bis Ende März 2027 entwickeln, die Selbstverwaltung bis 30. April 2027 die Kalkulation vereinbaren. Der Gesundheitsausschuss entscheidet am 14. Oktober, der Bundestag soll am 15. oder 16. Oktober abstimmen.“

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