VersorgungMeldung
Spargesetz-Nachbesserung: 550 Millionen Euro für Kliniken, Prüfquote ein Prozent für saubere Abrechner
Neben dem Ende der Hybrid-DRG enthalten die Änderungsanträge zum Spargesetz zwei Entlastungen für Kliniken: 550 Millionen Euro Finanzhilfen, aufgeteilt auf 450 Millionen für nichtuniversitäre Häuser ab 2028 und 100 Millionen für Unikliniken 2027, sowie eine Prüfquote von nur einem Prozent für Krankenhäuser, deren Abrechnungen zu mindestens 90 Prozent unbeanstandet bleiben.
Von Dr. Matthias Rohde, Redaktion Medizinkosmos: Versorgung, Regeln, Honorare, Nachfolge, Köpfe der Heilberufe
Die Nachbesserungen am GKV-Spargesetz bringen den Krankenhäusern Geld und weniger Kontrolle. Nach den zwölf Änderungsanträgen der Koalition, die der Gesundheitsausschuss am 7. Oktober beraten hat, erhalten Kliniken Finanzhilfen von insgesamt 550 Millionen Euro: 450 Millionen für nichtuniversitäre Einrichtungen ab 2028 und 100 Millionen für Universitätskliniken bereits 2027, wie kma berichtet.
Die zweite Entlastung betrifft die Abrechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst. Krankenhäuser, deren Abrechnungen zu mindestens 90 Prozent unbeanstandet bleiben, sollen künftig nur noch mit einer Prüfquote von einem Prozent geprüft werden. Bislang richtet sich die Quote nach dem Anteil beanstandeter Rechnungen und liegt für die meisten Häuser deutlich höher; der Anreiz soll saubere Abrechnung belohnen und Prüfaufwand auf beiden Seiten senken.
Beide Maßnahmen stehen im selben Paket wie die Abschaffung der Hybrid-DRG ab 2028 und deren Ersatz durch Kurzzeitfallpauschalen für stationäre Aufenthalte bis drei Kalendertage. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßt das Paket, KBV und GKV-Spitzenverband lehnen den Hybrid-DRG-Teil ab. Der Ausschuss wollte am 14. Oktober entscheiden, der Bundestag am 15. oder 16. Oktober abstimmen.
Was das für Praxen heißt
Für niedergelassene Ärzte verschiebt das Paket das Gewicht in Richtung Klinik: Geld für die Häuser, weniger Prüfung, dazu kurze stationäre Pauschalen, die ambulante Eingriffe ersetzen. In Kooperationen mit Krankenhäusern, etwa bei Belegbetten oder ambulanten OP-Zentren am Klinikstandort, werden die Träger ihre Kalkulation neu rechnen; Praxen sollten ihre Verträge auf Kündigungsfristen und Vergütungsklauseln prüfen. Die reduzierte Prüfquote gilt nur für Krankenhäuser, die Plausibilitätsprüfung der Kassenärztlichen Vereinigungen für Praxen bleibt unverändert.
Quelle
- kma: GKV-Spargesetz-Update: Kurzzeitfallpauschale statt Hybrid-DRGs? (8. Oktober 2026)kma-online.de/aktuelles/politik/detail/gkv-spargesetz-updateTier 3
Laut Medizinkosmos
„Neben dem Ende der Hybrid-DRG enthalten die Änderungsanträge zum Spargesetz zwei Entlastungen für Kliniken: 550 Millionen Euro Finanzhilfen, aufgeteilt auf 450 Millionen für nichtuniversitäre Häuser ab 2028 und 100 Millionen für Unikliniken 2027, sowie eine Prüfquote von nur einem Prozent für Krankenhäuser, deren Abrechnungen zu mindestens 90 Prozent unbeanstandet bleiben.“
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