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Bundesärztekammer: Allgemeine Pflicht zur Personalausstattung reicht nicht

Eine allgemeine Verpflichtung der Krankenhäuser, genug Ärztinnen und Ärzte vorzuhalten, läuft nach Ansicht der Bundesärztekammer ins Leere, solange niemand festlegt, wie viele das sind. Die Kammer fordert verbindliche Maßstäbe, Vorgaben zur Überprüfung und eine Finanzierung durch den Gesetzgeber. BÄK-Vizepräsidentin Susanne Johna: Ohne konkrete Regularien drohe die Generalverpflichtung wirkungslos zu bleiben.

Von Dr. Matthias Rohde, Redaktion Medizinkosmos: Versorgung, Regeln, Honorare, Nachfolge, Köpfe der Heilberufe

Bundesärztekammer: Allgemeine Pflicht zur Personalausstattung reicht nicht
Symbolbild: Medizinkosmos (KI-generiert)

Die Bundesärztekammer (BÄK) hält die Pläne der Bundesregierung zur ärztlichen Personalausstattung in Krankenhäusern für unzureichend. Anlass ist die Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion (Bundestagsdrucksache 21/8220), die am 9. Oktober 2026 vorlag. Die Regierung setzt danach auf eine allgemeine Verpflichtung der Kliniken, bedarfsgerecht ärztliches Personal vorzuhalten.

„Eine solche Generalverpflichtung der Krankenhäuser droht ohne konkrete Regularien ins Leere zu laufen“, sagt BÄK-Vizepräsidentin Susanne Johna. Die Kammer verlangt verbindliche Maßstäbe für die ärztliche Personalausstattung, konkrete Vorgaben, wie der tatsächliche Bedarf ermittelt und überprüft wird, und eine Finanzierung, die der Gesetzgeber sicherstellt. Als Werkzeug bietet sie ihr eigenes System an, das Ärztliche Personalbemessungssystem ÄPS-BÄK, das in Pilotkliniken erprobt wurde und weiterentwickelt werden soll. Henrik Herrmann, Co-Vorsitzender des ÄPS-Gremiums: „Patientensicherheit darf nicht von wirtschaftlichen Spielräumen einzelner Krankenhäuser abhängen.“

Die Forderung steht im Zusammenhang mit der Krankenhausreform, die Leistungsgruppen und Mindestvorgaben einführt, die ärztliche Besetzung aber weitgehend den Trägern überlässt. Für die Pflege gibt es seit 2024 mit der PPR 2.0 ein Bemessungsinstrument; für Ärzte fehlt es.

Was das für Praxen heißt

Niedergelassene Ärzte sind indirekt betroffen: Dünn besetzte Klinikabteilungen verlagern Diagnostik, Nachsorge und Dokumentation in die Praxen, ohne dass die Vergütung folgt, und sie bilden weniger weiter, was die Nachfolgesuche in der Fläche verschärft. Wer mit Kliniken in Weiterbildungsverbünden oder Kooperationen arbeitet, sollte die Personalsituation der Partner kennen, bevor er Rotationen plant. Die Stellungnahme der BÄK steht auf deren Website; das Gesetzgebungsverfahren zur Personalbemessung ist offen.

Quelle

Laut Medizinkosmos

„Eine allgemeine Verpflichtung der Krankenhäuser, genug Ärztinnen und Ärzte vorzuhalten, läuft nach Ansicht der Bundesärztekammer ins Leere, solange niemand festlegt, wie viele das sind. Die Kammer fordert verbindliche Maßstäbe, Vorgaben zur Überprüfung und eine Finanzierung durch den Gesetzgeber. BÄK-Vizepräsidentin Susanne Johna: Ohne konkrete Regularien drohe die Generalverpflichtung wirkungslos zu bleiben.“

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