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Kostenstrukturerhebung: 11.000 Praxen müssen dem Statistischen Bundesamt antworten

Das Statistische Bundesamt startet die Kostenstrukturerhebung für das Berichtsjahr 2025. Rund 11.000 Praxen, etwa sieben Prozent aller Praxen, erhalten in den kommenden Wochen ein Schreiben und müssen innerhalb von vier Wochen antworten; die Teilnahme ist Pflicht. Die KBV bittet um sorgfältige Angaben, weil die Daten in die Verhandlungen zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab einfließen.

Von Dr. Matthias Rohde, Redaktion Medizinkosmos: Versorgung, Regeln, Honorare, Nachfolge, Köpfe der Heilberufe

Kostenstrukturerhebung: 11.000 Praxen müssen dem Statistischen Bundesamt antworten
Symbolbild: Medizinkosmos (KI-generiert)

Das Statistische Bundesamt befragt in den kommenden Wochen rund 11.000 Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen zu ihren Kosten und Einnahmen des Jahres 2025. Das entspricht etwa sieben Prozent aller Praxen. Die Teilnahme ist gesetzlich verpflichtend; wer ein Schreiben erhält, hat vier Wochen Zeit für die Antwort, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am 8. Oktober in ihren Praxisnachrichten mitteilt.

Abgefragt werden unter anderem Personalkosten, Miete, Sachkosten, Abschreibungen und die Einnahmen aus kassen- und privatärztlicher Tätigkeit. Die Erhebung läuft regelmäßig alle paar Jahre und ist eine der wenigen amtlichen Datengrundlagen zur Wirtschaftslage der Praxen. Die KBV weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ergebnisse in die Verhandlungen über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) einfließen: Je vollständiger und genauer die Praxen antworten, desto belastbarer ist die Basis, auf der die Kassenärzte gegenüber den Krankenkassen steigende Kosten geltend machen.

Die Befragung erfolgt online über das Meldeportal des Bundesamts; die Zugangsdaten stehen im Anschreiben. Die Daten unterliegen der statistischen Geheimhaltung und werden nur aggregiert veröffentlicht.

Was das für Praxen heißt

Wer das Schreiben bekommt, sollte die Jahresabschlussunterlagen 2025 und die Lohnbuchhaltung bereitlegen und die Steuerberatung einbinden; die vier Wochen Frist sind knapp, wenn Zahlen erst zusammengesucht werden müssen. Eine ungenaue Antwort schadet doppelt: Sie ist ordnungswidrig, und sie drückt die Kostenbasis, mit der die KBV später verhandelt. Praxen ohne Schreiben sind nicht betroffen; die Stichprobe wird zufällig gezogen.

Quelle

Laut Medizinkosmos

„Das Statistische Bundesamt startet die Kostenstrukturerhebung für das Berichtsjahr 2025. Rund 11.000 Praxen, etwa sieben Prozent aller Praxen, erhalten in den kommenden Wochen ein Schreiben und müssen innerhalb von vier Wochen antworten; die Teilnahme ist Pflicht. Die KBV bittet um sorgfältige Angaben, weil die Daten in die Verhandlungen zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab einfließen.“

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